Scharia: der offenbarte Weg
Der offenbarte Weg. Es geht nicht um Gesetze, sondern um Gebote.
Scharia bezeichnet den offenbarten Weg: die Gesamtheit dessen, was Allah als Anleitung gegeben hat, von Glaubensfragen ĂŒber Gottesdienst bis zu Umgang und Recht. Es ist kein Gesetzbuch, und es geht auch nicht um Gesetze: Was daraus abgeleitet wird, sind Gebote, die freiwillig befolgt werden.
Woher das Wort kommt
Scharia bedeutet ursprĂŒnglich der Weg zur Wasserstelle. In einer WĂŒstengesellschaft ist das der Weg, den alle kennen mĂŒssen, weil das Leben daran hĂ€ngt. Der Quran gebraucht das Wort in Sure 45: Dann haben Wir dich auf einen Weg der Angelegenheit gesetzt.
Im Alltag
Entscheidend ist die Unterscheidung von Fiqh. Die Scharia ist der offenbarte Weg und als solcher unverĂ€nderlich. Das Fiqh ist die menschliche BemĂŒhung, daraus Regeln fĂŒr konkrete FĂ€lle abzuleiten, und diese BemĂŒhung kann irren, Ă€ndert sich mit den UmstĂ€nden und fĂ€llt bei verschiedenen Gelehrten verschieden aus. Wer im Deutschen âScharia" sagt, meint fast immer Fiqh.
Der weitaus gröĂte Teil betrifft Dinge, die im öffentlichen Streit nie vorkommen: wie man betet, fastet, heiratet, erbt, VertrĂ€ge schlieĂt, Kranke besucht, mit Eltern und Nachbarn umgeht. Die Strafbestimmungen, an die im Deutschen zuerst gedacht wird, machen einen sehr kleinen Teil aus und setzen Beweisanforderungen voraus, die in der Praxis kaum je erfĂŒllt sind.
FĂŒr Muslime in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Es gilt deutsches Recht. Eine Parallelrechtsordnung gibt es nicht und kann es nicht geben. Was Muslime tun, ist etwas anderes: Sie richten ihr persönliches Verhalten an religiösen MaĂstĂ€ben aus: beim Essen, beim Sparen, bei der Frage, welche VertrĂ€ge sie schlieĂen, beim Testament. Das geschieht innerhalb des deutschen Rechts, so wie es Angehörige anderer Religionen ebenfalls tun.
Klassisch werden fĂŒnf Ziele benannt, die die Scharia schĂŒtzen soll: Religion, Leben, Verstand, Nachkommenschaft und Vermögen. Sie heiĂen maqasid und dienen als PrĂŒfstein, wenn neue Fragen auftauchen.
Gebot statt Gesetz
Der in Deutschland lehrende Islamologe Amir Zaidan macht auf einen Ăbersetzungsfehler aufmerksam, der viel von der öffentlichen Verwirrung erklĂ€rt. Was aus Quran und Sunnah abgeleitet wird, heiĂt al-hukm asch-scharâi, und er ĂŒbersetzt das ausdrĂŒcklich mit Scharia-Gebot, nicht mit Scharia-Gesetz. Seine BegrĂŒndung:
âDiese Handlungen stellen keine Gesetze dar, sondern Gebote, die frei-willig, wissentlich und willentlich von den Muslimen zu beachten und einzuhalten sind. Deshalb wird al-hukmusch-scharâiy mit dem Begriff âSchariiâah-Gebotâ ĂŒbersetzt und nicht mit dem irrefĂŒhrenden Begriff âSchariiâah-Gesetzâ."
Der Unterschied ist nicht sprachliche Feinheit, sondern trifft den Kern. Ein Gesetz wird von einer Obrigkeit erlassen, ĂŒberwacht und notfalls erzwungen. Ein Gebot in diesem Sinn wird befolgt, weil jemand es befolgen will, und nur dann zĂ€hlt es ĂŒberhaupt. Wer betet, weil ihn jemand dazu zwingt, hat nach islamischem VerstĂ€ndnis nichts getan; es fehlt die Absicht.
Zaidan zieht daraus eine Folgerung, die fĂŒr Deutschland unmittelbar praktisch ist: Ein Staat könne einzelne dieser Gebote auch als Gesetze fassen, dann kĂ€men Ăberwachung und Sanktion hinzu: ihr Charakter als Gebot gehe dadurch aber nicht verloren, sie mĂŒssten weiterhin freiwillig befolgt werden, damit sie angenommen wĂŒrden. Und umgekehrt: Werden solche Gesetze aufgehoben, sind die Gebote nicht mit aufgehoben, weil sie ohne Kontrolle und ohne Zwang weiter befolgt werden.
Damit fĂ€llt die Vorstellung in sich zusammen, die Scharia sei ein Regelwerk, das jemand durchsetzen mĂŒsste. Sie ist eine Anleitung, die ihren Sinn genau dann verliert, wenn Zwang ins Spiel kommt.
Nicht zu verwechseln mit
Den Gesetzen einzelner Staaten. Was in verschiedenen LĂ€ndern als islamisches Recht gilt, ist jeweils eine Auslegung mit erheblichen Unterschieden, und keine davon ist die Scharia selbst.
HĂ€ufige Fragen
Fordern Muslime in Deutschland die Scharia? Die etablierten VerbĂ€nde nicht. Es gilt deutsches Recht, und die Ausrichtung des eigenen Verhaltens an religiösen MaĂstĂ€ben ist etwas anderes als eine Rechtsordnung.
Was sind Scharia-Gerichte? In Deutschland gibt es sie nicht. Schlichtung durch Imame ist eine Vermittlung ohne rechtliche Wirkung.
Warum urteilen Gelehrte verschieden? Weil sie Fiqh betreiben, also auslegen; siehe Rechtsschulen.
Quellen
- âDann haben Wir dich auf einen Weg der Angelegenheit gesetzt": Quran, Sure 45, Vers 18.
- âFĂŒr jeden von euch haben Wir eine Richtung und einen Weg festgelegt": Quran, Sure 5, Vers 48.
- Zur Unterscheidung von Gebot und Gesetz: Amir Zaidan, al-hukm asch-scharâi: Das Scharia-Gebot, Islamologische EnzyklopĂ€die.
- Zur Vertiefung: Sharia, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Fiqh, Halal und Haram, Fatwa.
Kareem C.
Kareem C. schreibt fĂŒr die Redaktion des CommonsBlog. Die BeitrĂ€ge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel fĂŒhrt seine Belege am Ende auf.