Sawm: das Fasten im Islam
Fasten von Morgengrauen bis Sonnenuntergang. Nicht nur Essen und Trinken, sondern auch das Verhalten.
Sawm ist das Fasten: der Verzicht auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr von Beginn des Morgengrauens bis zum Sonnenuntergang, verbunden mit der Absicht, damit Allah zu dienen. Es ist eine der fünf Säulen des Islam.
Woher das Wort kommt
Sawm kommt von einer Wurzel, die Enthaltung und Stillstand bedeutet. Im Arabischen kann auch ein Pferd, das stillsteht, mit diesem Wort beschrieben werden. Der Begriff meint also nicht Hunger, sondern ein bewusstes Anhalten.
Im Alltag
Zum Fasten gehört mehr als der Verzicht auf Speise. Überliefert ist, dass jemand, der falsche Rede und falsches Handeln nicht lässt, mit seinem Hungern nichts erreicht hat. Wer angefahren wird, soll antworten: Ich faste.
Verpflichtend ist das Fasten im Ramadan. Daneben gibt es freiwilliges Fasten, etwa montags und donnerstags, an den drei hellen Tagen des Monats, am Tag von Aschura und am Tag von Arafat.
In Deutschland kommt die Länge der Sommertage dazu. Fällt der Ramadan in den Juni, liegen zwischen Morgengrauen und Sonnenuntergang je nach Ort achtzehn bis zwanzig Stunden. Für Schichtarbeit, Bau und Pflege ist das eine echte Frage, und Gemeinden beraten dazu von Fall zu Fall.
Nicht zu verwechseln mit
Dem Intervallfasten oder einer Diät. Sawm ist ein Gottesdienst mit Absicht und festen Zeiten, kein Ernährungsprogramm. Wer aus gesundheitlichen Gründen fastet, hat damit nicht Sawm verrichtet.
Häufige Fragen
Wer muss nicht fasten? Kranke, Reisende, Schwangere und Stillende, Menstruierende sowie dauerhaft Kranke und sehr alte Menschen. Die ersten Gruppen holen nach, die letzte leistet stattdessen Fidya.
Bricht Zähneputzen das Fasten? Nein, solange nichts geschluckt wird. Auch eine Spritze zu Untersuchungszwecken oder Augentropfen brechen es nach überwiegender Auffassung nicht.
Was, wenn man versehentlich isst? Dann läuft das Fasten weiter. Überliefert ist ausdrücklich, dass Allah in diesem Fall gespeist und getränkt hat.
Quellen
- Die Pflicht zum Fasten im Quran: Sure 2, Verse 183 bis 185.
- „Jede Tat des Menschen gehört ihm, außer dem Fasten, das gehört Mir, und Ich lohne dafür", und die Aufforderung, bei Anfeindung zu sagen: „Ich faste": Sahih al-Bukhari 1904.
- Zur Vertiefung: Intro to Fasting, Yaqeen Institute.
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Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.